Hinweise zur Organisation von IVBS-Seminaren


Mit der Anmeldung zu einem Seminar der Internationalen Vereinigung für Binokulares Sehen (IVBS) werden folgende Vertragspunkte von beiden Seiten verbindlich anerkannt: 

  1. Die Anmeldung zu einem Seminar ist schriftlich erforderlich.
  2. Die Anmeldung wird mit Begleichung der Rechnung über die Seminargebühr wirksam.
  3. Wird die Seminargebühr nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel beglichen, behält sich die IVBS vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben.
  4. Kann ein Seminar aus zwingenden Gründen nicht stattfinden, wird die Seminargebühr unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  5. Im Falle einer Absage seitens des Teilnehmers werden folgende Stornogebühren fällig:
  • Bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn: 10 % des Seminarpreises,
  • Bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarpreises,
  • Bis zu eine Woche vor Seminarbeginn: 100 % des Seminarpreises.
  • Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen diese Kosten selbstverständlich.

   6.  Gerichtsstand ist Flacht.

   7.  Sollten einzelne Vertragspunkte unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragspunkte nicht berührt.