Hinweise zur Organisation von IVBS-Seminaren
Mit der Anmeldung zu einem Seminar der Internationalen Vereinigung für Binokulares Sehen (IVBS) werden folgende Vertragspunkte von beiden Seiten verbindlich anerkannt:
- Die Anmeldung zu einem Seminar ist schriftlich erforderlich.
- Die Anmeldung wird mit Begleichung der Rechnung über die Seminargebühr wirksam.
- Wird die Seminargebühr nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel beglichen, behält sich die IVBS vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben.
- Kann ein Seminar aus zwingenden Gründen nicht stattfinden, wird die Seminargebühr unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Im Falle einer Absage seitens des Teilnehmers werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn: 10 % des Seminarpreises,
- Bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarpreises,
- Bis zu eine Woche vor Seminarbeginn: 100 % des Seminarpreises.
- Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen diese Kosten selbstverständlich.
6. Gerichtsstand ist Flacht.
7. Sollten einzelne Vertragspunkte unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragspunkte nicht berührt.